Auf unsere schnelle Truppe dürfen Sie zählen

Ist das Lavabo verstopft oder der Küchenabfluss, muss schnelle Hilfe her. Selhofers Notfalldienst ist zur Stelle!

Wenn in Küche, Bad, WC oder Waschküche das Wasser nicht mehr abfliesst und die Saugglocke nichts mehr ausrichtet, rückt Selhofers Notfalldienst aus und behebt das Problem.

Küche – Sanitärrohr

Rien ne va plus! Wenn Abflüsse verstopft sind, wird das Haushalten schwierig. Darum ist Selhofers Notfalldienst schnell zur Stelle und hat alles dabei, um die Leitung frei zu bekommen.

Bei der Schadensbehebung machen sich unsere erfahrenen Monteure auch ein Bild vom Zustand der Abwasserleitung und den Ursachen der Verstopfung. Manchmal lässt sich einer Wiederholung des Störfalls durch einfache Massnahmen vorbeugen: Wer zum Beispiel regelmässig grössere Mengen öliger Essensreste wegspült, begünstigt die Bildung von schlammigen Klumpen, die in Rohrbiegungen hängen bleiben. In anderen Fällen erweist sich die Verstopfung auch als Signal für Probleme im weiteren Leitungssystem. Mit einer Sichtkontrolle über die Kanalkamera lassen sich solche Probleme erkennen und ein Lösungsweg aufzeigen.

Mieter oder Eigentümer?

Klar: Als Hauseigentümer dürfen Sie jederzeit den 24-Stunden-Notfalldienst anfordern, wenn eine Leitung verstopft ist. Aber wie sieht es aus, wenn Sie zur Miete wohnen? Tritt der Notfall zu üblichen Geschäftszeiten ein und Sie können die Liegenschaftenverwaltung erreichen, sollten Sie dieser Ihr Vorhaben telefonisch avisieren. Brauchen Sie den Notfalldienst aber mitten in der Nacht oder am Wochenende, haben Sie das Recht, ohne Rücksprache zu handeln. Und wer trägt in einem Mietverhältnis die Kosten? Die Regel besagt, das Entstopfen der Abwasserleitung bis zur Fall- oder Hauptleitung des Hauses gehe auf Kosten des Mieters. Liegt das Verschulden für die Verstopfung jedoch nicht beim Mieter oder ist die Ursache ein Defekt der Hauptleitung, bezahlt der Eigentümer.

Notfalldienst für Firmen und öffentliche Betriebe

Selbstverständlich steht der Selhofer-Notfalldienst auch Firmen, Gemeinden, öffentlichen Betrieben und Feuerwehren zur Verfügung. Beispiele sind das Entstopfen von Bachdolungen und Gemeindeleitungen, das Auspumpen von Kellern, Absaugarbeiten bei Gruben und Schächten (zum Beispiel bei Öl- und Chemieunfällen), das Absaugen von Löschwasser sowie Wassertransporte.